Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Mathias Remmling
1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Aufträge (Hochzeiten, Portraits, Immobilien, Events, Werbung) des Fotografen Mathias Remmling, Geiselgasteigstraße 94, 81545 München. Sie sind mit Auftragserteilung bindend.
Diese AGB gelten für alle Aufträge (Hochzeiten, Portraits, Immobilien, Events, Werbung) des Fotografen Mathias Remmling, Geiselgasteigstraße 94, 81545 München. Sie sind mit Auftragserteilung bindend.
2. Urheberrecht und Nutzungsrechte
- Fotos sind urheberrechtlich geschützt (§ 2 UrhG) und bleiben Eigentum des Fotografen.
- Sofern nicht anders vereinbart erhält der Auftraggeber ein einfaches, nicht-exklusives Nutzungsrecht für vereinbarte Zwecke.
- Weitergabe, Bearbeitung oder öffentliche Verwendung bedarf schriftlicher Genehmigung.
- Fotograf nutzt Bilder für Portfolio/Werbung (anonymisiert bei Bedarf).
- Fotos sind urheberrechtlich geschützt (§ 2 UrhG) und bleiben Eigentum des Fotografen.
- Sofern nicht anders vereinbart erhält der Auftraggeber ein einfaches, nicht-exklusives Nutzungsrecht für vereinbarte Zwecke.
- Weitergabe, Bearbeitung oder öffentliche Verwendung bedarf schriftlicher Genehmigung.
- Fotograf nutzt Bilder für Portfolio/Werbung (anonymisiert bei Bedarf).
3. Vergütung und Zahlung
- Honorar zzgl. MwSt., Fahrtkosten nach Angebot.
- Zahlung innerhalb 10 Tagen netto nach Rechnungsstellung. Eigentumsvorbehalt bis Begleichung.
- Honorar zzgl. MwSt., Fahrtkosten nach Angebot.
- Zahlung innerhalb 10 Tagen netto nach Rechnungsstellung. Eigentumsvorbehalt bis Begleichung.
4. Haftung und Leistungsstörung (ausführlich)
Der Fotograf haftet ausschließlich bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
Der Fotograf haftet ausschließlich bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
**VOLLSTÄNDIGER HAFTUNGSAUSSCHLUSS FÜR:**
- Höhere Gewalt/Unvorhersehbares: Krankheit, Unfall, familiäre Notfälle, Pandemien, Naturkatastrophen, Stromausfall, Verkehrsstörungen, Technikausfall
- Wetterbedingungen bei Außenterminen (Hochzeiten, Events, Immobilien)
- Datenverlust (Rohdaten werden nicht archiviert, Backups ohne Garantie)
- Fehlende Einwilligungen Dritter: Gäste, Event-Besucher, Personen auf Hochzeitsfotos – Auftraggeber trägt Verantwortung und stellt Einwilligungen sicher
- Alternative Kosten bei Terminverspätung/-ausfall durch Dritte (Location, Stylisten, Caterer)
- Verzögerungen durch Kundenwünsche oder unklare Vorgaben
- Unzufriedenheit mit Ergebnis (künstlerische Freiheit bleibt unangetastet)
- Höhere Gewalt/Unvorhersehbares: Krankheit, Unfall, familiäre Notfälle, Pandemien, Naturkatastrophen, Stromausfall, Verkehrsstörungen, Technikausfall
- Wetterbedingungen bei Außenterminen (Hochzeiten, Events, Immobilien)
- Datenverlust (Rohdaten werden nicht archiviert, Backups ohne Garantie)
- Fehlende Einwilligungen Dritter: Gäste, Event-Besucher, Personen auf Hochzeitsfotos – Auftraggeber trägt Verantwortung und stellt Einwilligungen sicher
- Alternative Kosten bei Terminverspätung/-ausfall durch Dritte (Location, Stylisten, Caterer)
- Verzögerungen durch Kundenwünsche oder unklare Vorgaben
- Unzufriedenheit mit Ergebnis (künstlerische Freiheit bleibt unangetastet)
Bei Verhinderung bemüht sich der Fotograf um Ersatztermin oder -fotograf. **Schadensersatzansprüche sind vollständig ausgeschlossen.**
5. Terminvereinbarungen
- Termine verbindlich unter Vorbehalt unvorhersehbarer Ereignisse.
- Bei Verhinderung erfolgt zeitnahe Information und Alternativlösung.
- Termine verbindlich unter Vorbehalt unvorhersehbarer Ereignisse.
- Bei Verhinderung erfolgt zeitnahe Information und Alternativlösung.
6. Kennzeichnungspflichten bei KI-gestützter Bildbearbeitung
(1) Der Auftragnehmer weist darauf hin, dass bei der Bearbeitung von Bild- und Filmmaterial im Rahmen des Auftrags generative KI-Tools (z. B. KI-gestützte Bildbearbeitungsfunktionen wie „Generative Fill") zur wesentlichen Veränderung von Bildinhalten eingesetzt werden können.
(2) Sofern hierdurch Kennzeichnungspflichten nach Art. 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung) oder vergleichbaren zukünftigen Regelungen ausgelöst werden, obliegt die Umsetzung einer entsprechenden Kennzeichnung am jeweiligen Ort der Veröffentlichung (z. B. Werbeanzeige, Website, Social-Media-Kanal) ausschließlich dem Auftraggeber. Dies gilt unabhängig davon, ob der Auftraggeber die Bilder selbst veröffentlicht oder als Agentur im Auftrag eines Dritten (Endkunden) handelt; in letzterem Fall ist der Auftraggeber verpflichtet, diesen Hinweis an den Endkunden weiterzugeben.
(3) Der Auftragnehmer stellt auf Anfrage eine Übersicht der Bilder zur Verfügung, bei denen generative KI-Funktionen zu einer wesentlichen inhaltlichen Veränderung geführt haben.
(4) Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen Dritter sowie behördlichen Maßnahmen frei, die aus einer unterlassenen, verspäteten oder fehlerhaften Kennzeichnung am Ort der Veröffentlichung resultieren.
(1) Der Auftragnehmer weist darauf hin, dass bei der Bearbeitung von Bild- und Filmmaterial im Rahmen des Auftrags generative KI-Tools (z. B. KI-gestützte Bildbearbeitungsfunktionen wie „Generative Fill") zur wesentlichen Veränderung von Bildinhalten eingesetzt werden können.
(2) Sofern hierdurch Kennzeichnungspflichten nach Art. 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung) oder vergleichbaren zukünftigen Regelungen ausgelöst werden, obliegt die Umsetzung einer entsprechenden Kennzeichnung am jeweiligen Ort der Veröffentlichung (z. B. Werbeanzeige, Website, Social-Media-Kanal) ausschließlich dem Auftraggeber. Dies gilt unabhängig davon, ob der Auftraggeber die Bilder selbst veröffentlicht oder als Agentur im Auftrag eines Dritten (Endkunden) handelt; in letzterem Fall ist der Auftraggeber verpflichtet, diesen Hinweis an den Endkunden weiterzugeben.
(3) Der Auftragnehmer stellt auf Anfrage eine Übersicht der Bilder zur Verfügung, bei denen generative KI-Funktionen zu einer wesentlichen inhaltlichen Veränderung geführt haben.
(4) Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen Dritter sowie behördlichen Maßnahmen frei, die aus einer unterlassenen, verspäteten oder fehlerhaften Kennzeichnung am Ort der Veröffentlichung resultieren.
7. Datenschutz
Daten (inkl. Fotos) werden DSGVO-konform verarbeitet, nur für Auftragszweck genutzt, nicht weitergegeben.
Daten (inkl. Fotos) werden DSGVO-konform verarbeitet, nur für Auftragszweck genutzt, nicht weitergegeben.
8. Schlussbestimmungen
Deutsches Recht gilt. Gerichtsstand: München. Änderungen nur schriftlich.
Deutsches Recht gilt. Gerichtsstand: München. Änderungen nur schriftlich.
Stand: April 2026